3.8.2. In der Stellungnahme zum Beweisergebnis der Verhandlung mit Augenschein liess der Rekursgegner ausführen, die bisher eingereichten Schätzungen der Parzellen Nrn. ccc und bbb bzw. Parzelle Nr. aaa seien irrtümlich vermischt worden. In der Folge sei der Eventualantrag fehlerhaft berechnet worden. Da in der Schätzung der J._____ eine Wohnung im Wohnhaus D._____ Nr. ddd, Garagen/ Wohnungen/Lager Nr. eee, versehentlich unberücksichtigt geblieben sei, habe die Bewertung angepasst werden müssen. Mit der neuen Bewertung vom tt.mm. 2025 sei die Parzelle Nr. bbb, welche ausschliesslich als [...] genutzt werde, "als in der Bewertung enthalten zu betrachten". Eine separate Schätzung der