3.7.2. Der Rekursgegner liess in der Vernehmlassung ausführen, D._____ sei in zwei zusammenhängenden Schritten an C._____ übertragen worden, der den Betrieb nahtlos weitergeführt habe. In einem ersten Schritt sei das Inventar, in einem zweiten Schritt die Geschäftsliegenschaft verkauft worden. Der Buchwert der Liegenschaft habe beim Rekursgegner CHF 802'701.00 betragen, der Käufer C._____ habe die Liegenschaft zum beurkundeten Preis von CHF 1.01 Mio. eingebucht. Vorliegend sei sowohl zivilrechtlich als auch wirtschaftlich ein ganzer Betrieb – und nicht einzelne Vermögenswerte – übertragen worden.