Die Übertragung von Vermögenswerten des Geschäftsvermögens von einem Personenunternehmen auf ein anderes Personenunternehmen sei bei Umstrukturierungen steuerneutral möglich. Würden einzelne Vermögensgegenstände auf ein anderes Personenunternehmen übertragen, sei das steuerneutral möglich, sofern die übertragende Person am übernehmenden Personenunternehmen beteiligt sei und die Buchwerte übernommen werden. Die Übertragung auf ein unabhängiges Personenunternehmen stelle dagegen einen Realisationstatbestand dar.