3.6. Mit Rekurs wurde vom KStA geltend gemacht, es liege keine steuerneutrale Umstrukturierung im Sinne von § 28 Abs. 1 lit. a StG vor. § 28 Abs. 1 lit. a StG stimme wörtlich mit Art. 8 Abs. 3 lit. a StHG und Art. 19 Abs. 1 lit. a DBG überein, so dass die zu diesen bundesrechtlichen Bestimmungen ergangene Rechtsprechung und die Lehre zur Auslegung herangezogen werden könnten.