Während den 6 (Übergang von Schaden und Nutzen per tt.mm. 2020) oder 15 Monaten (öffentliche Beurkundung: tt.mm. 2020; Grundbucheintrag: tt.mm. 2020) bis zur rechtlichen Übergabe der Liegenschaft sei diese unverändert als Geschäftsliegenschaft genutzt worden. Die Liegenschaft sei damit nicht endgültig aus dem Geschäftsvermögen entnommen worden. Eine Privatentnahme habe nicht stattgefunden, was auch bei einer teilweise unentgeltlichen Übertragung gelte.