Der Rekursgegner liess geltend machen, es sei von einer "ganz normale[n], steuerneutrale[n] Geschäftsübergabe von A._____ an C._____ inkl. der Liegenschaft" auszugehen. Es wurde neu der Antrag gestellt, die Liquidationsgewinnsteuer sei auf der Differenz zwischen dem vom Nachfolger C._____ eingebuchten Buchwert und dem Buchwert bei der Geschäftsaufgabe zu erheben. Dieser Antrag wurde ohne Zusicherung der Delegation der Steuerkommission zur Behandlung entgegengenommen. Das Protokoll wurde von der damaligen Vertreterin unterzeichnet. Weiter wurden eine Verkehrswertschätzung für LIG Q._____ Nr. aaa und eine Stellungnahme der G._____ AG vom tt.mm. 2023 (als "Entwurf" bezeichnet) bzw. tt.mm.