2020 Eigentümer der Liegenschaft geworden. Der Zeitraum zwischen der Geschäftsaufgabe des Rekursgegners per tt.mm. 2019 und den Kaufverträgen vom tt.mm. 2020 betrage mehr als 15 Monate, was unüblich sei. Es habe auch keinen Hinweis (Revers) auf einen Verbleib der Liegenschaften im Geschäftsvermögen gegeben. Dass der Rekursgegner die selbständige Erwerbstätigkeit per tt.mm. 2019 aufgegeben habe, führe zur Überführung der Geschäftsliegenschaften in das Privatvermögen. Der Kaufpreis der Geschäftsliegenschaft von CHF 1'010'000.00 liege über dem Buchwert. Eine steuerneutrale Umstrukturierung liege ohnehin nicht vor.