In der Steuererklärung 2019 sei die Liegenschaft fälschlicherweise dem Privatvermögen zugewiesen worden. Die Deklaration in der Steuererklärung sei irrtümlich erfolgt. Wäre tatsächlich eine Überführung in das Privatvermögen vorgesehen gewesen, wäre der Fragebogen für Kapitalgewinne eingereicht worden. Effektiv sei die Liegenschaft immer als Geschäftsvermögen behandelt worden. Die stillen Reserven der im Rahmen der Umstrukturierung übertragenen Personenunternehmung könnten daher nicht besteuert werden. Der Betrieb sei in zwei Schritten übertragen worden: In einem ersten Schritt das betriebsnotwendige Inventar, in einem zweiten Schritt die Geschäftsliegenschaften.