3.4. 3.4.1. Mit der Einsprache liess der Rekursgegner ausführen, er habe bis tt.mm. 2019 D._____ geführt. D._____ sei mit den Geschäftsliegenschaften Q._____ Nrn. ccc und bbb an der R-Strasse an C._____ übergeben worden. Mit Datum vom tt.mm. 2020 seien die Vorräte und die mobilen Sachanlagen gemäss Zwischenbilanz per tt.mm. 2019 übertragen worden. Nebst dem Inventar mit den wesentlichen Aktiven für die Fortführung der Geschäftstätigkeit habe C._____ auch die Geschäftsliegenschaften zum Buchwert per tt.mm. 2020 übernommen. Diese seien im Geschäftsvermögen verblieben.