3.3.2. Mit Schreiben vom 18. März 2022 wurde der Rekursgegner unter Beilage der Schätzung des KStA GS über die Feststellungen zur Überführung der Geschäftsliegenschaft in das Privatvermögen informiert. -8- 3.3.3. Die Steuerkommission Q._____ veranlagte den Rekursgegner gestützt auf den Bericht des KStA BP vom 18. März 2022 zu einem privilegiert besteuerten Liquidationsgewinn von CHF 753'599.00