Der Besitzesantritt in Rechte und Pflichten sowie Nutzen und Schaden ("Antrittstermin") erfolgte rückwirkend per tt.mm. 2020. Sodann verpflichtete sich der Käufer C._____ in Ziff. IV.5. "Steuerfolgen, gesetzliches Pfandrecht für Steuern, Verzicht auf Sicherstellung", "die Buchwerte der Verkäuferpartei fortzuführen. Andernfalls wird sie der Verkäuferpartei schadenersatzpflichtig. Aufgrund der übernommenen Buchwerte werden keine Gewinnsteuern ausgelöst. Entsprechend verzichten die Parteien auf eine Sicherstellung der Gewinnsteuern gemäss § 234a des kantonalen Steuergesetzes (StG)" In Ziff. IV.6. "Mietverhältnisse" wurde ausgeführt: