"Vorräte Handelswaren CHF 43'000.00 Vorräte Hilfsmaterial CHF 3'700.00 Mobile Sachanlagen CHF 16'600.00" Der Kaufpreis wurde dem Buchwert entsprechend auf CHF 63'300.00 festgesetzt. In der Höhe des Kaufpreises wurde dem Käufer vom Rekursgegner ein zinsloses Darlehen gewährt, wobei sich die Parteien ausservertraglich über die Darlehensamortisation einigen wollten (Ziff. 3 des Vertrages). Der Übergang von Nutzen und Schaden wurde rückwirkend auf den tt.mm. 2019 festgesetzt (Ziff. 4 des Vertrages). Weiter wurde in Ziff. 7 "Schlussbemerkungen" festgehalten: