18. A._____ liess mit Schreiben vom tt.mm. 2025 Stellung nehmen und eine korrigierte Schätzung vom tt.mm. 2025 einreichen. Neu wurde eventualiter beantragt der Marktwert der Liegenschaft sei auf CHF 1'327'346.00 festzusetzen. 19. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Gemeindesteueramt Q._____ die Bilanzen und Erfolgsrechnungen für den Zeitraum vom tt.mm. bis tt.mm. 2019 sowie des Geschäftsjahres 2020 mit Liegenschaftskonti von C._____, D._____, und die Grundstückschätzungsakten beigezogen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: