15. Am tt.mm. 2025 führte das Spezialverwaltungsgericht einen Augenschein mit Parteibefragung durch (Protokoll der Verhandlung vom tt.mm. 2025 [nachfolgend: Protokoll]). 16. Mit Verfügung vom tt.mm. 2025 stellte das Spezialverwaltungsgericht den Parteien das Protokoll der Augenscheinverhandlung zu. Ebenso wurde den Parteien die Gelegenheit zu Stellungnahme zum Beweisergebnis und daraus folgende abschliessende Rechtserörterungen gegeben. 17. Mit Eingabe vom tt.mm. 2025 hat das KStA Stellung genommen und an den mit Rekurs gestellten Anträgen festgehalten.