rechtzeitig an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter mit den "I. Begehren 1. In Gutheissung des Rekurses sei der Liquidationsgewinn auf CHF 753'599 festzusetzen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Rekursgegner." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das Gemeindesteueramt Q._____ beantragt mit Vernehmlassung vom 3. August 2023 im Namen der Steuerkommission Q._____ die Abweisung des Rekurses. 9. Die neue Vertreterin von A._____ lässt mit Vernehmlassung vom 24. August 2023 beantragen: