2. Gegen die Verfügung vom 22. August 2022 liess A._____ mit Schreiben vom 15. September 2022 Einsprache erheben mit folgendem "Antrag: • Auf die Einsprache sei einzutreten • Es sei aufgrund Geschäftsübergabe auf [...] keine Liquidationsgewinn von CHF 837'299 der Besteuerung zu unterliegen. • Eventualiter: Der Verkehrswert der Liegenschaft für die Berechnung des Liquidationsgewinnes sei auf CHF 1'177'500 gemäss Bewertung festzulegen. • Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Weiter wurde um Vorladung ersucht.