Die Frage nach der Abgrenzung von Haupt- und Nebenerwerb stellt sich nur, wenn mindestens zwei Erwerbstätigkeiten parallel ausgeübt werden. Bei der Unterscheidung Hauptberuf / Nebenberuf kann auf folgende Kriterien abgestellt werden: Höhe der Einkommen aus den einzelnen Tätigkeiten, Arbeitspensum sowie Stabilität der Tätigkeiten (BGE 129 V 132 E. 3.3 und E. 3.4.1; Basler Kommentar zur Beruflichen Vorsorge, Basel 2021, Art. 5 FZG N 43-45; Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV], Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 137, 20. November 2014, S. 8).