4.2. Die Rekurrenten führen aus, dass sie das Barauszahlungsgesuch am 19. Februar 2020 per Mail gestellt hätten. Zu diesem Zeitpunkt hätten weder die E._____ GmbH noch die Absicht, diese zu gründen, bestanden. Sie seien überzeugt gewesen, künftige Kundenaufträge mit der Einzelfirma ausführen zu können. Die Gründung der E._____ GmbH sei ihnen auferlegt worden, da sie im Auftrag von F._____ AG verschiedene Subunternehmerarbeiten nur mit einer Kapitalgesellschaft hätten -5-