2.3. Dem Rekurrenten wurde am 14. April 2020 von der C._____ eine Kapitalzahlung von CHF 44'540.90 ausgerichtet. Auf der Steuermeldung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 13. Mai 2020 sind als Auszahlungsgrund die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und als Datum Versicherungsereignis der 1. Mai 2020 angegeben. 2.4. Die Vorinstanz hat die Kapitalzahlung von abgerundet CHF 44'540.00 als Einkünfte aus "missbräuchlichem BVG-Bezug" in die ordentliche Steuerveranlagung 2020 vom 19. Dezember 2022 miteinbezogen.