2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 330.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 930.00, zu 35 % mit CHF 325.50 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt S._____ Rechtsmittelbelehrung