Jedoch bringen die Rekurrenten auch im Rekursverfahren nichts vor, was ihre Position verbessert. Sie beschränken sich im Rekursschreiben darauf, die ermessensweise Aufrechnung der CHF 60'000.00 als "unrealistisch" zu bestreiten und den behaupteten Kinderbeitrag von CHF 10'000.00 zu wiederholen. Zusätzlich führen sie nur aus, dass sie Selbstversorger seien und ihre Grundstücke zur Nahrungsmittelerzeugung nutzten. Es habe deshalb lediglich eine Aufrechnung von CHF 10'000.00 zu erfolgen. Damit belegen die Rekurrenten ihre abweichenden Positionen zum Vermögensvergleich nach wie vor nicht.