− In dem der Einsprache beiliegenden korrigierten Vermögensvergleich haben die Rekurrenten die Berufskosten mit CHF 5'095.00 (statt CHF 5'575.00 gemäss Deklaration) eingesetzt. Dies ist nicht zu beanstanden, da die Steuerkommission S._____ die (pauschalen) Berufskosten in der Veranlagung ebenso auf CHF 5'095.00 gesenkt hat. Diese Korrektur wurde bei der Berechnung der Mittelherkunft bereits berücksichtigt (vgl. ausführlich Erw. 6.2.4.2. am Ende).