Rekurrenten mit je CHF 1.00 eingesetzt worden waren und der Beleg für die Vorauszahlung von CHF 30'000.00, die bereits im Jahr 2019 geleistet worden sein sollte, noch fehlte. Auch wurde den Rekurrenten in jenem Schreiben (folgerichtig) eine ermessensweise Aufrechnung ausdrücklich angedroht. Somit bestand im Veranlagungsverfahren ein Einkommensmanko.