6.2.7. Das Gemeindesteueramt S._____ hat im Veranlagungsverfahren zunächst ein Einkommensmanko von CHF 37'959.00 berechnet. Wie vorstehend dargelegt, ist dieses Einkommensmanko im Wesentlichen zu Recht in dieser Höhe festgestellt worden und nur leicht um CHF 480.00 auf CHF 37'479.00 zu korrigieren.