___ hat die Rekurrenten mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 auch ausdrücklich dazu aufgefordert. Die Rekurrenten haben jedoch keine Belege für die Zahlung eingereicht, weshalb sie nicht nachgewiesen haben, dass die Vorauszahlung von CHF 30'000.00 für die Liegenschaft an der Q-Strasse 27 in R._____ bereits im Jahr 2019 erfolgt ist.