Diesen Unterlagen kann jedoch nicht entnommen werden, dass die Vorauszahlung tatsächlich bereits im Jahr 2019 geflossen ist. Die handschriftlichen Vermerke sind offensichtlich nachträglich auf dem Vertrag angebracht worden und die Liegenschaft war erst Ende Januar 2020 erworben worden. Folglich wäre auch eine Vorauszahlung im Verlaufe des Januars 2020 möglich gewesen. Ein Nachweis der Vorauszahlung bzw. ihres Datums wäre ohne Weiteres möglich gewesen und das Steueramt S._____ hat die Rekurrenten mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 auch ausdrücklich dazu aufgefordert.