Das Gleiche gilt für die privaten Versicherungsprämien, die zunächst (27. April 2022) mit CHF 4'000.00, dann (19. Oktober 2022) aber nur noch mit CHF 1.00 im Vermögensvergleich aufgeführt waren. Die privaten Versicherungsprämien können in der Höhe der Pauschale geschätzt werden, sofern die Rekurrenten dazu – wie vorliegend – keine Belege eingereicht haben (vgl. oben Erw. 6.2.4.2.). Die privaten Versicherungsprämien sind folglich im Vermögensvergleich vom 27. April 2022 mit CHF 4'000.00 korrekt geschätzt worden.