der Lebenshaltungskosten bei Vermögensvergleichsrechnungen hinzuzuziehen, so weit nicht die effektiven Kosten bekannt und nachgewiesen sind. Danach betragen die Lebenshaltungskosten für ein Ehepaar CHF 1'700.00 und für jedes Kind über 10 Jahre, für dessen Unterhalt man aufkommt, CHF 600.00 pro Monat. Für die Rekurrenten, die mit zwei in Ausbildung stehenden Kindern zusammenleben, ergibt dies – wie richtig vom Gemeindesteueramt S._____ berechnet – eine Summe von CHF 34'800.00. Dieser Betrag ist zu berücksichtigen, auch wenn die Rekurrenten – ohne konkreten Nachweis – geltend machen, sparsamer gelebt zu haben (AGVE 2001 S. 205; VGE vom 20. Juni 2007 [WBE.2007.151]).