Das Gemeindesteueramt S._____ hat im Vermögensvergleich vom 27. April 2022 für die Lebenshaltungskosten hingegen den Betrag von CHF 34'800.00 eingesetzt. Dabei hat es auf die "Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (Kreisschreiben des Obergerichts vom 21. Oktober 2009)" (nachfolgend: Richtlinien Notbedarf) abgestellt. Diese sind zur Ermittlung - 22 -