Abgesehen davon, dass der Pro-Kopf-Beitrag falsch berechnet wurde und nicht anzunehmen ist, dass Eltern, die mit ihren (mehrheitlich) in Ausbildung stehenden Kindern in Hausgemeinschaft wohnen, ihre gesamten Lebenshaltungskosten gleichmässig auf alle Familienmitglieder verteilen, legen die Rekurrenten für ihre Ausgaben keine Belege vor, obschon dies – abgesehen vom Einkauf für den täglichen Bedarf – einfach zu bewerkstelligen gewesen wäre.