6.2.5. 6.2.5.1. Was schliesslich die Mittelverwendung betrifft, so hat das Gemeindesteueramt S._____ jeweils die berechnete Vermögenszunahme eingesetzt, die sich in den Versionen vom 27. April und vom 19. Oktober 2022 lediglich durch die zunächst nicht berücksichtigte Vorauszahlung von CHF 30'000.00 im Jahr 2019 unterscheidet. Bei den bezahlten Kantonsund Gemeindesteuern (CHF 213.00) sowie den bezahlten direkten Bundessteuern (CHF 0.00) ist nicht ersichtlich, weshalb sie angezweifelt werden sollten, zumal die Beträge von den Rekurrenten weder kommentiert noch bestritten wurden.