Deshalb ist für die Berechnung der Mittelherkunft nicht relevant, wie viele Mittel aus der Vorsorgezahlung am Stichtag (31. Dezember 2020) noch vorhandenen waren. Relevant ist lediglich, in welcher Höhe die Zahlung geflossen ist. 6.2.4.4. Somit ist die Mittelherkunft mit Ausnahme der Position Berufskosten vom Gemeindesteueramt S._____ richtig berechnet worden. Aufgrund der - 21 - Senkung der Berufskosten um CHF 480.00 steigt die Mittelherkunft im gleichen Masse von CHF 52'481.00 auf CHF 52'961.00.