Der dazu erhobene Einwand des Rekurrenten (Schreiben vom 17. November 2022), die Liegenschaftsunterhaltskosten betrügen CHF 2'075.00 statt CHF 3'372.00, liegt darin begründet, dass als Basis der anteilsmässigen Berechnung die deklarierten Einkünfte von nur CHF 10'374.00 herangezogen wurden. Dass diesem Betrag jedoch die Eigenmietwerte der Liegenschaft an der Q-Strasse 27 in R._____ von CHF 6'481.00 hinzuzurechnen sind, wurde (Erw. 4.) bereits dargelegt. Deshalb ist die Berechnung der Liegenschaftsunterhaltskosten mit CHF 3'372.00 nicht zu beanstanden.