6.2.4.2. Für die Liegenschaftsunterhaltskosten wurden zunächst die Einkünfte aus Liegenschaften berechnet, die sich aus den deklarierten Einkünften von CHF 10'374.00 zuzüglich des aufgerechneten Eigenmietwerts der Liegenschaft Q-Strasse 27 in R._____ von insgesamt CHF 6'481.00 (vgl. oben Erw. 4.) ergaben. Von diesem Betrag von CHF 16'855.00 hat das Gemeindesteueramt S._____ mit CHF 3'372.00 pauschal 20 % als Liegenschaftsunterhaltskosten berechnet.