nicht durch Verrechnung beglichen wurde. - 18 - 6.2.3.6. Das Gemeindesteueramt S._____ hat die Vorauszahlung vor diesem Hintergrund korrekt im zweiten, mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 zugestellten, Vermögensvergleich berücksichtigt, der sich wie folgt darstellte (Änderungen kursiv):