Jedoch ist – entgegen den Ausführungen des Rekurrenten – der Kaufpreis der Liegenschaft im Jahr 2020 mit CHF 160'000.00 nicht um (weitere) CHF 30'000.00 zu senken, ansonsten die Vorauszahlung doppelt berücksichtigt würde. Die Rekurrenten haben den gesamten Kaufpreis von CHF 160'000.00 nämlich erst im Jahr 2020 geleistet, wenn auch unter Verrechnung der gegenüber dem Verkäufer aufgrund der Anzahlung bestehenden Forderung von CHF 30'000.00. Dadurch, dass die Forderung bereits im Vermögen per Ende 2019 berücksichtigt wurde, kann im Jahr 2020 der volle Kaufpreis der Liegenschaft in den Vermögensvergleich einbezogen werden, nicht nur derjenige Teil, der