Als solche wäre sie tatsächlich – wie vom Rekurrenten vorgeschlagen – dem Vermögen per 31. Dezember 2019 hinzuzurechnen. Jedoch ist – entgegen den Ausführungen des Rekurrenten – der Kaufpreis der Liegenschaft im Jahr 2020 mit CHF 160'000.00 nicht um (weitere) CHF 30'000.00 zu senken, ansonsten die Vorauszahlung doppelt berücksichtigt würde.