5.3.3. In der Replik beanstandeten die Rekurrenten erneut den Vermögensvergleich. Die Lebenshaltungskosten seien viel zu hoch eingesetzt. Die Einzelunternehmung bringe Schwankungen der Liquidität mit sich. Zudem wiederholten sie, dass die Kinder sich mit CHF 10'000.00 an den Haushaltskosten beteiligten.