5.2. 5.2.1. Mit der Einsprache beklagte sich der Rekurrent erneut über die Fehler im Vermögensvergleich und legte eine weitere Version seiner diesbezüglichen Korrekturen vor. Ebenso brachte er eine Bestätigung der bei den Rekurrenten wohnenden (erwachsenen) Kinder bei, wonach diese insgesamt CHF 10'000.00 zu den Haushaltskosten beigesteuert hätten. 5.2.2. Mit Schreiben vom 29. März 2023 wies das Gemeindesteueramt S._____ auf die weiterhin fehlenden Unterlagen hin. Bezüglich der Kostenbeteiligung der Kinder verlangte es Belege zu diesen Geldflüssen. - 11 -