5.1.3. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 wies das Gemeindesteueramt S._____ die Rekurrenten auf die bisher noch nicht eingereichten Unterlagen hin. Zudem legte es einen aufgrund der Einwände des Rekurrenten teilweise angepassten Vermögensvergleich vor, der einen Einkommensüberschuss von CHF 30'839.00 auswies. In dieser Rechnung waren die Lebenshaltungskosten sowie die privaten Versicherungsprämien allerdings mit dem Betrag von (je) CHF 1.00 ausgewiesen. Ebenso wurden die Rekurrenten gemahnt, die fehlenden Unterlagen einzureichen, und auf die Folgen der Nichtmitwirkung (Ermessensveranlagung) hingewiesen.