5. 5.1. 5.1.1. Im Veranlagungsverfahren verlangte das Gemeindesteueramt S._____ mit Schreiben vom 27. April 2022 zusätzliche Unterlagen von den Rekurrenten. Gleichzeitig wurde den Rekurrenten ein Vermögensvergleich, der ein Einkommensmanko von CHF 37'959.00 auswies, zur Prüfung und Stellungnahme zugestellt. Mit Schreiben vom 4. Mai 2022 reichte der Rekurrent eine korrigierte Version des Vermögensvergleichs ein. 5.1.2. Das Gemeindesteueramt S._____ verlangte daraufhin mit Schreiben vom 18. Mai 2022 weitere Unterlagen, unter anderem die Kontoblätter der - 10 -