4.3. Die Rekurrenten selbst machen nicht geltend, die Wohnung an der Q- Strasse 27 in R._____ sei wegen einer Sanierung nicht vermietet oder selbstgenutzt worden. Vielmehr räumen sie ein, dass im Jahr 2020 keine Sanierung stattgefunden habe. Sie bringen lediglich vor, dass die Wohnung im derzeitigen Zustand nicht vermietet werden könne. Als einzigen Beleg für diese Behauptung reichen sie Fotos von Badezimmer, Küche und weiteren Räumen der Wohnung ein.