3. 3.1. In der Steuerperiode 2020 waren die Rekurrenten Inhaber der Stammanteile der C._____ GmbH, deren Angestellte sie – der Rekurrent als [...] – waren. Der Rekurrent war zudem als selbständiger [...] tätig. -7- 3.2. In der Veranlagung rechnete die Steuerkommission S._____ – neben weiteren, hier nicht in Frage stehenden Korrekturen – den Einkünften aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit des Rekurrenten ermessensweise CHF 60'000.00 hinzu.