2.3. 2.3.1. Die Einsprache vom 16. März 2023 wurde vom Rekurrenten, nicht aber von der Rekurrentin unterzeichnet. Das Datenblatt der Steuererklärung 2020 wurde ebenfalls nur vom Rekurrenten unterzeichnet. 2.3.2. Verheiratete, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, üben die den Steuerpflichtigen zukommenden Verfahrensrechte und Verfahrenspflichten gemeinsam aus (§ 172 Abs. 1 StG).