In der Vernehmlassung vom 11. September 2023 hält das Gemeindesteueramt S._____ fest, der Einspracheentscheid sei in fünf Exemplaren ausgefertigt worden und anlässlich der Steuerkommissionssitzung vom 10. Mai 2023 vom Präsidenten der Steuerkommission und der Steueramtsvorsteherin als Protokollführerin unterschrieben worden. Auf dem den Rekurrenten zugestellten Exemplar fehle (irrtümlich) die Unterschrift der Protokollführerin. Mit der Vernehmlassung wurde eine Kopie des beim Gemeindesteueramtes S._____ archivierten Einspracheentscheides eingereicht. Dieses Exemplar trägt beide Unterschriften.