Antrag 2: Sollte dem Antrag 1 nicht entsprochen werden, sei die Steuerveranlagung 2020 gemäss unten stehenden Begründungen und Einreichung von Belegen entsprechend zu korrigieren. (…) Die Aufrechnung der Eigenmietwerte sind ersatzlos zu streichen. (…) Das Einkommen ist lediglich um CHF 10'000 aufzurechnen." -3- Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt S._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ und B._____ haben eine Replik erstattet.