2. Gegen die Verfügung vom 17. Februar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 16. März 2023 Einsprache. Er stellte die Anträge, für die Wohnung und die Garage an der Q-Strasse 27 in R._____ sei kein Eigenmietwert zu versteuern, und es sei auf die ermessensweise Aufrechnung von CHF 60'000.00 zu verzichten. 3. Mit Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 wies die Steuerkommission S._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 (Zustellung am 11. Mai 2023) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 12. Juni 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen folgende Anträge: