1. Mit Verfügung vom 17. Februar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission S._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 69'600.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 121'000.00 veranlagt. Dabei wurden den Einkünften aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit von A._____ ermessensweise CHF 60'000.00 hinzugerechnet und der mit CHF 0.00 deklarierte Eigenmietwert der Liegenschaft Q-Strasse 27 in R._____ (inklusive Garage) auf CHF 6'481.00 erhöht.