2. Das Kantonale Steueramt wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Rekurrentin hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 800.00, der Kanzleigebühr von CHF 460.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 1'360.00, zu 50 % mit CHF 680.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 750.00 (inkl. MWSt und Auslagen) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt die Gemeindesteuerämter X._____, W._____ und V._____ Rechtsmittelbelehrung