6.7.5. Wird von der im Geschäftsbericht 2022 der G._____ aufgeführten Pauschalen von 0.5 % des Verkehrswertes ausgegangen, ist in Berücksichtigung der von der Rekurrentin auf andere Gruppengesellschaften oder Dritte übertragenen Aufgaben, welche im Leistungsbeschrieb der G._____ enthalten sind, ein weiterer Abzug vorzunehmen. 6.7.6. In Berücksichtigung sämtlicher genannter Faktoren wird die geschäftsmässig begründete Pauschale auf 0.25 % des Verkehrswertes der Liegenschaften festgesetzt. Da sich das KStA nicht zum massgeblichen Verkehrswert geäussert hat, wird daher vorliegend auf die von der Rekurrentin ermittelten Werte (Erw. 6.5.2.) abgestellt.